Das Schweizer Waffenrecht und unsere AGB
Der Umgang mit Schusswaffen stellt ein Höchstmass an charakterlicher Reife und Selbstdisziplin an jede Schützin und jeden Schützen. Die strikte Einhaltung des Schweizer Waffengesetzes, der Waffenverordnung sowie sämtlicher relevanten Richtlinien von Bund, Kanton und Gemeinden sowie der Vorgaben durch Bundes-, Kantons- und Stadtpolizei sind eine Selbstverständlichkeit.
Wir von der WiDSTUD stellen klar, dass keinerlei Abweichungen und Ausnahmen von den o. g. Regelungen geduldet werden und von der Geschäftsleitung ein Null-Toleranz-Prinzip gegen Verstösse betrieben wird.
Im Interesse und zur Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer der Anlage sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bitten wir Sie darüber hinaus auch immer unsere Hausordnung, die AGB und Sicherheitsrichtlinien zu beachten. Bitte halten Sie sich im eigenen Interesse stets auf dem neusten Stand sämtlicher Richtlinien.
Zu Ihrer Orientierung und als Vorbereitung zur Nutzung der Jagdschiessanlage WiDSTUD finden Sie im Folgenden eine kleine - aber nicht abschliessende -Auswahl an Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Verfügungen. Wir übernehmen keinerlei Garantie für Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
Wie appellieren zudem ausdrücklich an unsere ausländische Kundschaft, sich über die Gesetzeslage in der Schweiz gründlich zu informieren und im geringsten Zweifelsfall, sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Es wäre sehr schade, wenn ein geplanter Besuch in der WiDSTUD bereits an der Grenze endet.
Wann immer möglich, helfen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit weiter oder stellen den Kontakt zu einer Expertin oder zu einem Experten her.